Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenreden und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden
2. Handelt es sich um einen Serienartikel und wird die Lieferunng der besichtigten Gegenstände nicht ausdrücklich gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt, in Form und Qualität gleiche Ware zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Gegenstände erfolgt stets zu Lasten und Gefahr der(s) Käufer(s)
3. Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten für die Beseitigung von Mängeln an der Ware Erkennbare Mängel sind sofort bei der Lieferung auf dem Lieferschein anzuzeigen. Sonstige Mängel müssen unverzüglich schriftlich, per Einschreiben gerügt werden
4. Der (die) Käufer ist (sind) verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Verkäufer unverzüglich durch Einschreibebrief bekanntzugeben. Bei einer Pfändung hat (haben) der (die) Käufer das duch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen. Der (die) Käufer haftet (haften) für alle Schäden, die durch Untergang oder Beschädigung des Instruments entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob ein Verschulden des (der) Käufer(s) vorliegt
5. Verpacken und sämtliche Transporte gehen auf Gefahr und – wenn im Kaufvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist – auf Rechnung des Käufers. Eine leihweise überlassene Kiste ist durch den (die) Käufer franko an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden
6. Das Instrument ist entsprechend den Pflegeanweisungen des Hersteller bzw. des Verkäufers gegen jede Beschädigung des Inneren und Äußeren zu schützen. Jeden durch Verletzung dieser Verpflichtung entstandenen Schäden hat (haben) der (die) Käufer zu ersetzen Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, des Teilzahlungszuschlags und aller Nebenkosten bleiben die umstehend gekauften und nachträglich etwa zusätzlich bestellten Waren Eigentum des Verkäufers. Wechsel – Diskontspesen zu Lasten des Käufers – gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Verhandensein und dem Zustand der gelieferten Gegenstände zu überzeugen. Der (die) Käufer hat (haben) zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellungsort der Gegenstände zu gewähren Der (die) Käufer verplichtet (verpflichten) sich, die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügung zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden Gegenansprüche der (des) Käufer(s) außerhalb dieses Vertrags geben dem (den) Käufer(n) kein Recht zur Zurückbehaltung. Der (die) Käufer kann (können) nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen
7. Sollte(n) der (die) Käufer, wenn auch unverschuldet, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – wenn diese nicht den zehnten Teil des Kaufpreises ausmachen, dann erst bei diesem Rückstande – in Verzug bleiben, so hat dies die Fälligkeit des ganzen Kaufpreises zur Folge. Der Verkäufer soll aber schon, wenn eine der vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt sein, vom Kauf zurückzutreten und das Instrument zurückzuholen, ohne dass sich der (die) Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein (ihr) Hausrecht berufen darf (dürfen). Die Kosten der Hin- und Rückbeförderung, sowie alle sonstigen Spesen trägt (tragen) in diesem Falle der (die) Käufer Der Verkäufer hat nach Rückgabe des Instruments die geleisteten Zahlungen zurückzuge-währen, kann aber davon den Betrag für gemachte Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen des Instruments usw. in Abzug bringen, ebenso den Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung (Mietzins) sowie den dadurch entstandenen Minderwert.*
8. Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter des Verkäufers ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr der (des) Käufer(s). Wird der Kaufvertrag von einem Finanzierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen
9. Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Käufer, Mitkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat;
b) der (die) Käufer die in Ziffer 4 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt (verletzten);
c) der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass dieser Rückstand mindestens 1/10 des Kaufpreises ausmacht;
d) der (die) Käufer mit dem Kaufgegenstand vertragswidrig verfährt (verfahren);
e) der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen des Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder gegen ihn ergebnislos vollstreckt wird
10. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann der Verkäufer die Gegenstände nach seiner Wahl, auch einzeln, zurückverlangen
11. Für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluß einen solchen verliert oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart
*) Derzeit werden für Wertminderungen handelsüblich ca. 20 % des Kaufpreises angesetzt, für Gebrauchsüberlassung je Monat ca. 1 ½ bis 2 % des Kaufpreises. Der Käufer kann gegen Zahlung von 20 % des Kaufpreises mit Einverständniserklärung des Verkäufers vom Vertrag zurücktreten.